• Compliance

Vorwort

Der hier vorliegende Verhaltenskodex repräsentiert die Unternehmens­kultur und Moralvorstellungen der Schlingmann GmbH & Co. KG. Es ist das Anliegen der Geschäftsführung, dass jeder Mitarbeiter die Werte der Firma Schlingmann kennt und sich ihnen entsprechend verhält. Wir haben daher auf dieser Seite diese Werte wiedergegeben und möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass dieser Verhaltenskodex Bestandteil des Arbeitsvertrages ist und damit für jeden Mitarbeiter uneingeschränkt verbindlich ist.

Wichtig ist, dass der Kodex von den Mitarbeitern des Unternehmens akzeptiert und gelebt wird. Wir haben uns daher bemüht, auf ausschweifende Formulierungen zu verzichten und für alle verständliche und einhaltbare Verhaltensgrundsätze zu formulieren.

Das hier vorliegende Regelwerk ist Bestandteil unseres Compliance-Systems und wird ergänzt durch weitere interne Anweisungen und Schulungen. Auch ein noch so umfangreiches Schriftstück kann nicht alle in unserer täglichen Arbeitswelt auftretenden Situationen abdecken, wir appellieren daher an unsere Mitarbeiter, im Zweifel über das korrekte Verhalten stets frühzeitig bei den zuständigen Stellen um Rat zu fragen. Als Compliance-Beauftragter unseres Unternehmens haben wir Herrn Jan Wendenburg benannt, an ihn sind sämtliche Anfragen zu richten.

 

Verhaltenskodex für Mitarbeiter

1. Freier und fairer Wettbewerb

Als Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen sind unsere Kunden in der Mehrzahl deutsche Städte und Gemeinden. Diese sind bei ihren Beschaffungen an deutsches und europäisches Recht gebunden. Wir unterstützen die in den einzelnen Vergabeordnungen festgelegten Richtlinien und Pflichten uneingeschränkt.

Absprachen und abgestimmte Verhaltensweisen jeglicher Art und Weise mit Mitbewerbern sind verboten. Dies gilt auch für den Austausch von Informationen über Verhaltensweisen und Planungen im Unternehmen. Grundsätzlich sind Gespräche mit Wettbewerbern oder deren Mitarbeitern über geschäftliche Angelegenheiten zu unterlassen.

Das Bewerben unserer Produkte mit Aussagen, die geeignet sind den Kunden zu täuschen oder Wettbewerber und deren Produkte zu diskriminieren ist unzulässig, bei Produktvergleichen ist daher stets Objektivität zu bewahren und dementsprechend zu argumentieren.

2. Rechtskonformes Verhalten

Das bedingungslose Einhalten von Gesetzen und Vorschriften ist die uneingeschränkte Pflicht eines jeden Mitarbeiters. Wir wissen, dass die Unterscheidung, was erlaubt und was verboten ist, nicht immer leicht ist. Um unsere Mitarbeiter hierbei zu unterstützen, führen wir intensive Schulungen durch und stehen sowohl durch unseren Compliance-Beauftragten als auch durch externe Fachleute als Berater zur Verfügung.

Ein Verstoß im Rahmen der Tätigkeit für die Schlingmann GmbH & Co. KG führt nicht nur möglicherweise zu strafrechtlichen Konsequenzen für den einzelnen Mitarbeiter und unter Umständen das gesamte Unternehmen, er stellt auch eine massive Schädigung des Unternehmensrufes und des Vertrauensverhältnisses zu den Kunden dar. Ein solches Verhalten ist daher geschäftsschädigend und wird vom Unternehmen entsprechend geahndet.

Diskriminierung und Ausgrenzung von Mitarbeitern und Kollegen, gleich welcher Art und Weise und vor welchem Hintergrund, sind untersagt. Dies gilt auch im Verhältnis zu Kunden und Lieferanten. Die Schlingmann GmbH & Co. KG steht für ein vertrauensvolles Verhältnis mit ihren Kunden und Mitarbeitern.

Bestechungen jeglicher Form widersprechen nicht nur geltendem Recht sondern auch den Moralvorstellungen unserer Firma. Dies beschränkt sich nicht nur auf das Anbieten von Geld sondern schließt alle anderen Formen, beispielsweise das Anbieten oder Annehmen von Vorteilen durch Mitarbeiter oder Kunden, ein. Die Vergabe und Annahme von Geschenken, die über das übliche Maß eines Werbegeschenkes hinausgehen, ist unzulässig. Bei Zweifelsfällen ist mit der Geschäfts­führung im Einzelfall Rücksprache zu halten.

Provisionen dürfen nur für rechtskonforme und tatsächlich erbrachte Leistungen sowie in angemessener Höhe gezahlt werden. Jegliche Rückführung von Teilen der Provision an das Unternehmen oder den provisionsvergebenden Mitarbeiter sind unzulässig.

Verstöße gegen das Steuerrecht, Subventionsrecht oder Regelungen für Im- und Export werden von uns nicht begangen. Aufgrund der komplizierten Rechtslage in diesen Fällen ist im Zweifel ein geeigneter fachkompetenter Berater bei der Entscheidungsfindung hinzu zu ziehen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dieser Rechtsgrundsatz ist von jedem Mitarbeiter zu beachten, er ist daher verpflichtet, sich stets über die für ihn geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren.

Für alle vorgenannten Grundsätze gilt:

Wir werden Sie durch Schulungen informieren.
In unklaren Situationen stehen der Compliance-Beauftragte und von ihm benannte externe Fachleute zu Ihrer Beratung zur Verfügung. Compliance-Beauftragter unseres Unternehmens ist der Geschäftsführer Jan Wendenburg.
Fragen Sie lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig nach!

3. Datenschutz

Sämtliche persönliche Daten von Mitarbeitern oder Kunden werden absolut vertraulich behandelt. Bestehende Vorschriften zum Datenschutz sind uneingeschränkt einzuhalten.

Auch die Daten unseres Unternehmens, seien es Konstruktionsdaten, Kundeninformationen oder andere Geschäftsgeheimnisse, sind uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und stets vor dem Zugriff durch Fremde zu schützen.

Daten die uns andere Unternehmen, seien es Zulieferer oder Kunden, zur Verfügung stellen, behandeln wir mit der gleichen Sorgfalt wie unsere eigenen Daten. Ihr Schutz ist entscheidend für unsere weitere Zusammenarbeit.

4. Schutz von Mensch und Umwelt

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet die geltenden Regeln zum Arbeitsschutz und zum Umweltschutz während ihrer Arbeit zu beachten. Sie sind zudem dazu aufgerufen stets an der Verbesserung der Unfallverhütung und des Umweltschutzes im gesamten Betriebsablauf mitzuwirken. Vorschläge, insbesondere wenn sie über das vorgeschriebene Maß hinausgehen, sind stets willkommen.

Als Unternehmen des Fahrzeugbaus verwenden wir eine große Menge an Halbzeugen aus überwiegend metallischen Werkstoffen. Vor dem Hinter­grund knapper werdender Rohstoffvorräte, steigender Rohstoffpreise und der zunehmenden Umweltbelastung ist jeder Mitarbeiter verpflichtet das von ihm verarbeitete Material so effizient wie irgend möglich zu ver­wenden. Dies gilt auch für die Nutzung von Maschinen und anderen Einrichtungen des Unternehmens.

5. Umsetzung

Die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätze, Verhaltensweisen und Anweisungen sind für jeden Mitarbeiter der Schlingmann GmbH & Co. KG uneingeschränkt verpflichtend. Er hat sie sich zu Eigen zu machen und stets zu befolgen.

Anweisungen von Vorgesetzten zu Verhaltensweisen, die diesem Verhaltenskodex widersprechen, sind ungültig. Der Mitarbeiter ist verpflichtet solche Anweisungen zu missachten und unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden, wenn er auch nur den Eindruck hat, es werde Unzulässiges von ihm verlangt.

Sollte einem Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, dass andere Mitarbeiter des Unternehmens gegen diese Grundsätze verstoßen, so hat er seinen Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung zu informieren.

Auch wenn ein Mitarbeiter lediglich unsicher ist, ob von ihm verlangtes oder beobachtetes Verhalten unzulässig ist, so ist er verpflichtet, sich beraten zu lassen. Eine Bewertung des Verhaltens erfolgt dann durch den Compliance-Beauftragten oder externe Fachleute, diese werden auch die notwendigen Schritte in die Wege leiten.

Zur Wahrung der Anonymität des Mitarbeiters können alle diesbezüglichen Informationen über die eigens dafür eingerichtete externe Beratungsstelle erfolgen:

Anwaltskanzlei Schultz-Süchting
Poststraße 37
20354 Hamburg
Tel: 040 / 30 96 76-0
Email: Beratung@schusue.de

Die Rechtsanwaltskanzlei ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist sichergestellt, dass eine dort vorgenommene Meldung – auch wenn sie nicht anonym erfolgt – nicht zurückverfolgt werden kann, wenn der Mitarbeiter dieses nicht wünscht.

Wir rufen die Unternehmen, die mit uns Zusammenarbeiten, dazu auf, einen vergleichbaren Kodex für ihre Mitarbeiter einzuführen.

Hinweise: Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir Bezeichnungen wie “Mitarbeiter” o.ä. geschlechtsneutral verwendet. Druckfehler sind vorbehalten. Wir behalten uns vor, diesen Kodex jederzeit zu erweitern oder aktueller Gesetzeslage anzupassen. Es gilt stets nur die aktuellste Version.

 

Ansprechpartner

In unklaren Situationen oder zur Entgegennahme von Hinweisen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung (sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Hinweisgeber):

Jan Wendenburg (Geschäftsführer und Compliance-Beauftragter)

Anwaltskanzlei Schultz-Süchting
Poststraße 37
20354 Hamburg
Tel: 040 / 30 96 76-0
Email: Beratung@schusue.de

Die Rechtsanwaltskanzlei ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist sichergestellt, dass eine dort vorgenommene Meldung – auch wenn sie nicht anonym erfolgt – nicht zurückverfolgt werden kann, sofern dies nicht erwünscht ist.

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