• AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schlingmann GmbH & Co. KG

Verkaufs – und Lieferbedingungen

Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten durch die Auftragserteilung als anerkannt, auch unter der Voraussetzung, dass in den Bestellformularen usw. des Auftraggebers anderslautende Vorschriften enthalten sind.

1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedin-gungen gelten für alle unsere Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Abweichende Absprachen sowie Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (VP) sind uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

2. Vertragsabschluß
Lieferabkommen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns bindend. Ergänzungen, Abänderungen, mündliche oder telefonische Vereinbarungen, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ersatzteilaufträge sowie Reparatur-, Wartungs-und Inspektionsarbeiten, wenn wir den Auftrag stillschweigend ausführen zu können glauben, wobei wir die Kenntnis unserer Bedingungen unterstellen.Telefonische und telegrafische Bestellungen können wir nur auf Gefahr des Auftraggebers annehmen. Wir bitten in solchen Fällen um schriftliche Bestätigung. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.Abänderungen und Materialaustausch bleiben mit Rücksicht auf neue Erfahrungen, Verbesserungen und Fertigungsnotstände vorbehalten.

3. Lieferzeit
Sie wird mit der Annahme des Auftrages bestätigt. Sie gilt als annähernd und unverbindlich sowie vorbehaltlich unvorher-gesehener Lieferungserschwerungen, unabhängig davon, ob diese in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten auftreten sollten.Wird die Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen, wesentlich verzögert oder erschwert, so ist der Fristenlauf für die Dauer der Behinderung gehemmt. In diesen Fällen können wir auch nicht in Verzug gesetzt werden.Als unvorhergesehene Umstände gelten höhere Gewalt, aber auch Betriebsstörungen, Arbeitseinschränkungen -insbe-sondere im Rahmen von Arbeitskämpfen wie Streik und Aussperrungen-, Beschlagnahmen, Fertigungsumstellungen -sofern diese unverschuldete Verzögerungen bei der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile hervorrufen -, verspätete Anlieferung von Beistellungen des VP; weiterhin Verzögerungen bei der Beförderung sowie verspätete Anlieferung von Roh-und Baustoffen. Diese Umstände haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Verzugs eingetreten sein sollten.Die Lieferfrist wird im Falle solcher Ereignisse, unter Ausschlusseiner Schadenersatzpflicht an den VP, entsprechend verlängert. Dies gilt auch für evtl. vereinbarte Konventionalstrafen.Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen, soweit diese nicht auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen ist, berechtigt den VP zum Rücktritt vom Vertrag dann, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist, mind. jedoch 3 Monate, gesetzt hat und diese von uns nicht eingehalten werden konnte. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen.0Alle Fristen beginnen erst dann zu laufen, wenn die seitens des VP bestehenden Mitwirkungspflichten erfüllt sind. Bei Beistellung von Fahrgestellen durch den VP läuft die Lieferzeit erst ab dem Termin, zu welchem wir über das aufbaugerechte Fahrgestell im Werk verfügen und sämtliche technische Einzelheiten des Gesamtlieferumfanges geklärt sind. Änderungen in der Ausführungsart, die nach unserer Auftragsbestätigung durch den VP gewünscht werden, bewirken eine Unterbrechung der vereinbarten Frist, diese beginnt dann erneut ab dem Tage der Klärung über die abgeänderte Ausführung.

4. Gewährleistung
Wir übernehmen Gewähr dafür, daß alle von uns erbrachten Leistungen und gelieferten Erzeugnisse dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen.Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Aufbauten 24 Monate, gegenDurchrostung der Außenbeblechung 6 Jahre, für Ersatzteile und Reparaturarbeiten 6 Monate. Für Fahrgestelle und feuerwehrtechnische Beladung gelten die Gewährleistungsfristen der Hersteller.Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Vertragsgegenstand dem VP übergeben wird.Der VP ist verpflichtet, ungeachtet der Durchführung behördlicherseits angeordneter Abnahme-und Prüfungs-verfahren, den Vertragsgegenstand nach Erhalt auf etwa noch vorhandene, offensichtliche und/oder erkennbare Mängel zu untersuchen und, sollten sich begründete Beanstandungen ergeben, uns diese unter genauer Erläuterung des Sachverhalts innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich offensichtlicher und/ oder erkennbarer Mängel ausgeschlossen.Soweit an unseren Liefergegenständen oder Leistungen begründete Mängel form-und fristgerecht gerügt werden, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nachbesserung zu leisten oder, wenn dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, Herabsetzung unserer Forderungen (Minderung) in angemessenem Umfang vorzunehmen. Für den Fall der Nachbesserung ist uns eine ausreichende Frist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, auch für Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.Der Haftungsausschlussbzw. die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkt-haftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. In diesen Fällen gelten allein die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.Sämtliche Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn ohne unsere Benachrichtigung und Zustimmung Veränderungen oder Reparaturmaßnahmen am Vertragsgegenstand bzw.dem mangelhaften Teil durch den VP oder Dritte vorgenommen wurden.Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Schäden darauf zurückzuführen sind, dassunsere Betriebsanweisungen nicht oder nicht in angemessenem Umfang beachtet wurden. In diesen Fällen ist auch unsere Produkthaftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.Werden Mängel an Teilen, die wir nicht selbst hergestellt haben, wie z.B. Fahrgestelle, Motoren, Bereifung, Messinstrumente, Beleuchtungsaggregate, Schläuche, Magnetapparate, etc… geltend gemacht, so beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht zunächst darauf, daß wir unsere Gewährleistungsansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz gegenüber dem jeweiligen Lieferanten an den VP hiermit abtreten; der VP nimmt diese Abtretungserklärung an. Der VP erhält zur Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche der dem Lieferanten gegenüber bestehenden Rechte auf entsprechende Anforderung hin alle zweckdienlichen und erforderlichen Informationen. Sollte jedoch diese Inanspruchnahme nicht zum Erfolg führen, leisten wir Gewähr im Rahmen der vorstehenden Regelungen.Für Teile, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen, so ins-besondere Dichtungen der Hydraulikzylinder, Seile, Rollen, Rollenführung, Kabel, elektr. Schalter, etc… ist die Gewähr-leistung ausgeschlossen, soweit nicht Materialfehler vorhanden sind.Der VP trägt das Risiko für das einwandfreie Funktionieren der von ihm beigestellten Teile, so insbesondere FahrgestelIe, auch für die Zeit nach deren Aufrüstung durch uns; der VPträgt insbesondere das Risiko dafür, daß die beigestellten Teile für den vertraglich vorgesehenen Auf-und Ausbau und die spätere Gesamtnutzung des Liefergegenstandes geeignet sind. Insoweit ist jeglicher Haftungsanspruch uns gegenüber ausgeschlossen. Soweit Empfehlungen unsererseits ausgesprochen werden, geschieht dies ohne jedes Obligo.

5. Preise
Die Preise sind Nettopreise und gelten ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.Es gelten die am Tage des Vertragsabschlußes gültigen Preise. Wir sind jedoch berechtigt, Materialpreis-, Lohn-und Gehaltserhöhungen sowie Erhöhungen oder Neueinführung öffentlicher Abgaben weiterzuberechnen, sofern keine andere Vereinbarung bestätigt wurde.lnsoweit sind wir auch berechtigt, die am Tage der Lieferunggültigen Preise zu berechnen

6. Zahlung
Zahlungen haben ohne jeden Abzug zu erfolgen.Es gelten die im Angebot angegebenen Zahlungsziele und Teilzahlungen.Unsere Rechnungen sind binnen 14Tagen ab Rechnungs-datum ohne jeden Abzug zahlbar.Bei Banküberweisungen und Gutschriften gilt als Tag der Zahlung derjenige, an dem die Wertstellung durch die Bank erfolgt.Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz, mind. jedoch den für den Sitz unseres Unternehmens ortsüblichen Kontokorrentzins zu berechnen.Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle mit der Annahme dieser Zahlungsmittel entstehenden Kosten gehen zu Lasten des VP.Sämtliche Zahlungen, gleich welcher Art, werden gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet. Zweckbestimmungen des VP sind uns gegenüber deshalb unwirksam.Die Aufrechnung anderer Forderungen gegen den Kaufpreis ist unzulässig.

7. Reparatur-,Wartungs-und lnspektionsarbeiten
Zur Durchführung von Reparatur-, Wartungs-und lnspektionsaufträgen ist der VP verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, den Vertragsgegenstand nach vorheriger terminlicher Vereinbarung rechtzeitig und komplett entladen uns auf das Werksgelände oder zu der von uns zu benennenden Servicevertretung zu überstellen.Bei der Durchführung von Arbeiten vor Ort hat unser Be-auftragter keine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Ausführung einer Arbeit als Gewährleistung unserer Firma zu werten ist.Auf Wunsch des VP wird vor Beginn der Reparatur-bzw. Wartungsarbeiten ein Kostenvoranschlag erstellt. Grundlage für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist die vorherige Durchführung einer Inspektion. Die Kosten für die Inspektion sind vom VP in voller Höhe zu tragen.Werden im Verlauf der Reparatur-bzw. Wartungsarbeiten oder Inspektionen Mängel festgestellt, die bei Auftragsannahme noch nicht erkennbar waren, so werden diese, sofern möglich, bei Zustimmung durch den VP ebenfalls behoben. Der VP verpflichtet sich, alle angefallenen Kosten zu tragen.An den im Zuge von Reparatur-, Wartungs-bzw. lnspektions-arbeiten von uns eingebauten Teilen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung unserer Rechnung vor.Schadhafte Teile, die unter Gewährleistung ersetzt werden, sind uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen und werden unser Eigentum.

8. Schutzrechte
Zeichnungen, technische Beschreibungen, Tabellen, etc. dürfen ohne unsere Zustimmung weder nachgemacht, noch dritten Personen mitgeteilt, überlassen oder sonst in einer Form direkt oder indirekt, weder im Original noch als Vervielfältigung, zugänglich gemacht werden.

9. Gefahrübergang
Die Wahl der Versandart steht bei mangelnder vertraglicher Abmachung in unserem Ermessen.Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des VP. Ist Selbstabholung vereinbart, geht die Gefahr mit Zugang unserer Mitteilung der Abholbereitschaft auf den VP über.Auf Wunsch des VP werden die Geräte und Waren durch uns auf seine Kostenversichert.Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Kisten und Verschläge bleiben unser Eigentum; sie sind nach Entnahme der Sendung in gutem Zustand franko zurückzusenden. Für diesen Fall vergüten wir 2/3 des berechneten Wertes. Der etwaige Verfall des Pfandes hindert uns nicht, unseren Eigentumsanspruch an Kisten und Verschlägen geltend zu machen.

10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Fahrzeuge, Geräte und Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-und Lieferungsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über diese Verkaufs-und Lieferbedingungen, bzw. Streitigkeiten, die aus diesen resultieren, ist der Standort unserer Firma. Dies gilt auch für Zahlungen.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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